Sicherheitswissen

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F.S. · Wissen & Verantwortung

Sicherheitswissen: Rechte, Verantwortung & Praxis.

Rechte verstehen. Menschen respektieren. Gefahren früh erkennen. Unser Praxiswegweiser erklärt Kunden und Mitarbeitenden, worauf es im privaten Sicherheitsdienst ankommt.

Rechte & Pflichten · Deeskalation · Jugendschutz · Brandschutz · Datenschutz

Redaktioneller Stand: 12. September 2026 · Allgemeine Orientierung für Deutschland. Die Beispiele sind fiktiv. Dieser Wegweiser ersetzt weder die erforderliche Qualifikation und praktische Unterweisung noch objektbezogene Dienstanweisungen oder eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.

Akute Gefahr? Polizei 110 · Feuerwehr / Rettungsdienst 112. Zuerst Eigenschutz und Hilfe organisieren. Eine Website oder Angebotsanfrage ist kein Notruf.

01 · Befugnisse mit Grenzen

Was darf ein privater Sicherheitsdienst?

Uniform und Auftrag verleihen keine allgemeinen Polizeibefugnisse. Maßgeblich sind insbesondere Jedermannsrechte und wirksam übertragene Rechte des Auftraggebers. Jede Maßnahme braucht eine passende Grundlage und darf nicht weiter gehen als erforderlich. § 34a Abs. 5 GewO.

Hausrecht – Regeln erklären und berechtigt durchsetzen

Der Berechtigte kann den Zugang und Aufenthalt im rechtlich zulässigen Rahmen regeln. Sicherheitskräfte handeln nur im Umfang ihrer Beauftragung. Hausordnung, Vertragsrechte und gesetzliche Grenzen sind zu beachten. Hausrecht allein erlaubt keine beliebigen Durchsuchungen oder Freiheitsentziehungen.

Beispiel: Ein Besucher betritt einen gesperrten Mitarbeiterbereich. Freundlich ansprechen, die Grenze erklären und den zulässigen Weg zeigen. Bei fortgesetzter Weigerung den Verantwortlichen hinzuziehen; bei einer entsprechenden Gefahr oder Straftat die Polizei verständigen. Gewalt ist keine automatische Folge einer missachteten Aufforderung.

Unbefugtes Eindringen oder Nichtentfernen nach berechtigter Aufforderung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Hausfriedensbruch sein. § 123 StGB.

Besitzdiener – Besitz ist nicht Eigentum

Wer tatsächliche Sachherrschaft für einen anderen in einem weisungsgebundenen Verhältnis ausübt, kann Besitzdiener sein. Der andere bleibt Besitzer. Ein Wachauftrag macht nicht automatisch jede Sicherheitskraft zum Besitzdiener.

§ 860 BGB ermöglicht dem Besitzdiener die Besitzschutzrechte aus § 859 BGB. Diese betreffen konkrete verbotene Eigenmacht und eng begrenzte unmittelbare Abwehr oder Wiedererlangung; sie sind keine allgemeine Erlaubnis zur späteren Rückholung von Sachen.

Beispiel: Bei einem beobachteten Eingriff in den Besitz des Auftraggebers zunächst die eigene Stellung, die konkrete Störung und die sichere, erforderliche Reaktion prüfen. Kein gefährliches Nachsetzen nur zur Sicherung einer Sache.

§ 855 BGB · § 859 BGB · § 860 BGB

Notwehr und Nothilfe – einen gegenwärtigen Angriff abwehren

Notwehr setzt einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff voraus. Nothilfe schützt eine andere Person. Die Verteidigung muss erforderlich und geboten sein; unter gleich wirksamen Mitteln ist das mildeste zu wählen. Sobald der Angriff endet, endet auch diese Grundlage für weitere Abwehr.

Beispiel: Ein Gast greift einen anderen körperlich an. Unterstützung rufen und den Angegriffenen nach den eigenen Möglichkeiten sicher schützen. Ein bereits beendeter Angriff rechtfertigt kein nachträgliches „Zurückzahlen“.

Die Prüfung unterscheidet sich von der Interessenabwägung beim Notstand. Besonderheiten, etwa bei Kindern, können die zulässige Verteidigung zusätzlich begrenzen. Bloße Provokation ist kein Freibrief für körperliche Gewalt. § 32 StGB.

Notstand – Gefahren abwenden, Interessen abwägen

§ 34 StGB betrifft eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr. Das geschützte Interesse muss wesentlich überwiegen und das Mittel angemessen sein. Anders als bei Notwehr muss kein rechtswidriger Angriff eines Menschen vorliegen.

Beispiel: Zur Rettung einer akut gefährdeten Person muss möglicherweise eine fremde Sache beschädigt werden. Zuerst sichere Alternativen und die konkrete Dringlichkeit prüfen, Hilfe rufen und die Umstände festhalten.

Geht die Gefahr von einer Sache aus, kann § 228 BGB einschlägig sein; bei Eingriffen in eine unbeteiligte Sache § 904 BGB. Auch ein gerechtfertigter Eingriff kann Ersatzfragen auslösen.

§ 34 StGB · § 228 BGB · § 904 BGB

Vorläufige Festnahme – nur unter engen Voraussetzungen

§ 127 Abs. 1 StPO setzt voraus, dass jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird und zusätzlich Fluchtverdacht besteht oder die Identität nicht sofort feststellbar ist. Ein ungutes Gefühl, das Aussehen einer Person oder ein Warensicherungsalarm allein reichen nicht.

Beispiel: Ein konkret beobachteter Diebstahl ist anders zu beurteilen als ein bloßer Verdacht. Vor jedem Festhalten müssen die Voraussetzungen und die Erforderlichkeit geprüft werden. Polizei unverzüglich hinzuziehen, Anlass erklären und keine Bestrafung oder erzwungene Aussage verlangen.

Keine gefährliche Verfolgung, kein unnötiger Zwang und kein längeres Festhalten ohne fortbestehende Grundlage. Die zusätzlichen Befugnisse der Polizei aus Absatz 2 stehen privaten Sicherheitskräften nicht allgemein zu. § 127 StPO.

Allgemeine Selbsthilfe – kein privates Inkasso

§ 229 BGB schützt die Sicherung eines bestehenden Anspruchs nur in einer engen Ausnahmesituation: Staatliche Hilfe ist nicht rechtzeitig erreichbar und ohne sofortiges Eingreifen droht die Durchsetzung vereitelt oder wesentlich erschwert zu werden. § 230 BGB begrenzt die Maßnahme auf das Erforderliche und verlangt gegebenenfalls unverzügliche gerichtliche Schritte.

Beispiel: Eine offene Rechnung erlaubt nicht, nach Belieben Kundeneigentum wegzunehmen oder jemanden festzuhalten. Anspruch, Dringlichkeit und gesetzliches Verfahren müssen konkret geklärt sein. Im normalen Streitfall sind die zuständigen rechtlichen Wege zu nutzen.

§ 229 BGB · § 230 BGB

Haftung – auch Sicherheitskräfte tragen Verantwortung

Wer rechtswidrig und schuldhaft etwa Körper, Freiheit oder Eigentum verletzt, kann schadensersatzpflichtig sein. Eine Uniform oder Weisung beseitigt diese Verantwortung nicht. Hinzu können je nach Handlung strafrechtliche Folgen kommen.

Beispiel: Eine unberechtigte Freiheitsbeschränkung wird nicht dadurch zulässig, dass sie im Interesse des Kunden erfolgen sollte. Befugnis vor der Maßnahme prüfen, Fehlentscheidungen sofort beenden und sachlich melden.

§ 823 BGB

Kontrollen, Auftrag und Verantwortung

Taschenkontrollen im Einlassverfahren benötigen eine tragfähige Grundlage und erfolgen grundsätzlich mit Einverständnis. Eine Weigerung kann je nach wirksamen Zutrittsbedingungen zur Ablehnung des Zutritts führen, berechtigt aber nicht automatisch zur erzwungenen Durchsuchung. Ausweise nicht pauschal einbehalten oder kopieren.

Vor Dienstbeginn müssen Auftrag, Zuständigkeiten, Qualifikation, Ansprechpartner und Grenzen klar sein. Eine Dienstanweisung kann keine gesetzlich unzulässigen Befugnisse schaffen. Unklare oder rechtswidrige Anweisungen an die Einsatzleitung melden. Geheimhaltung gilt auch nach Ende der Beschäftigung.

§ 34a GewO · § 17 BewachV

02 · Kommunikation vor Eskalation

Menschen ernst nehmen. Grenzen ruhig benennen.

Situation einschätzen

Verhalten und konkrete Gefahr beobachten. Abstand, Rückzugsweg und Unterstützung bedenken. Nicht nach Herkunft, Kleidung oder Auftreten vorschnell urteilen.

Eine ruhige Stimme

Eine Person führt das Gespräch. Zuhören, kurze verständliche Sätze und erreichbare Möglichkeiten anbieten. Nicht provozieren, anschreien oder ungefragt anfassen.

Rechtzeitig Hilfe holen

Bei wachsender Bedrohung Abstand vergrößern, andere schützen und Unterstützung organisieren. Bei akuter Gefahr Polizei, bei medizinischem Notfall Rettungsdienst rufen.

Praktische Orientierung: DGUV – In Gesprächen deeskalieren.

Gruppen und junge Menschen, die sich beweisen möchten

Keine öffentliche Machtdemonstration. Den konkreten Regelverstoß ansprechen, ohne die ganze Gruppe abzuwerten. Ein freiwilliges Gespräch etwas abseits des Publikums kann Gesichtsverlust vermeiden; niemanden einkreisen oder in einen abgeschlossenen Raum drängen. Sichere Wege offenhalten.

Mögliche Formulierung: „Ich möchte, dass Sie einen guten Abend haben. Dieser Durchgang muss frei bleiben. Sie können sich dort hinstellen oder mit mir kurz klären, wo Sie hinmöchten.“

Aggressive, alkoholisierte oder überforderte Personen

Keine Diagnose aus dem Verhalten ableiten. Verwirrung oder auffällige Sprache können auch gesundheitliche Ursachen haben. Reize reduzieren, ruhig sprechen und ausreichend Zeit zur Reaktion lassen. Bei konkreten Drohungen, Waffen oder körperlichen Angriffen nicht allein weiterdiskutieren.

Mögliche Formulierung: „Ich höre, dass Sie verärgert sind. Ich kann Ihnen helfen, wenn wir Abstand halten und ruhig sprechen.“ Bei erkennbarer akuter Gefahr: Rückzug, Schutz anderer und Notruf statt weiterer Überzeugungsversuche.

Respektvolle Hilfe und verständliche Regeln

Bei Sprachbarrieren langsam und einfach sprechen; sichere Verständigungshilfen nutzen. Menschen mit Behinderungen fragen, welche Unterstützung sie benötigen. Begleitpersonen nicht automatisch anstelle der betroffenen Person ansprechen. Beschwerden sachlich aufnehmen und einen zuständigen Ansprechpartner nennen.

03 · Besondere Verantwortung

Kinder und Jugendliche schützen.

Nach dem Jugendschutzgesetz sind Kinder unter 14, Jugendliche 14 bis unter 18 Jahre alt. Für Einlass, Aufenthalt, Alkohol und Tabak gelten unterschiedliche Regeln und Ausnahmen. Vor dem Einsatz werden die für den jeweiligen Ort relevanten Vorgaben geklärt; eine pauschale Altersregel reicht nicht.

Wo Altersgrenzen zu beachten sind, muss das Alter geeignet nachgewiesen und im Zweifel überprüft werden. Auch eine behauptete Erziehungsbeauftragung ist bei Zweifeln zu prüfen. Eine Begleitung durch irgendeinen Erwachsenen genügt nicht automatisch.

Beispiel Einlass: Das Alter ist unklar. Ruhig den erforderlichen Nachweis erfragen. Ohne ausreichende Klärung keinen altersbeschränkten Zutritt freigeben. Keine Bloßstellung vor Freunden und keine unnötige Ausweiskopie.

Bei einem hilflosen oder verlorenen Kind: An einem sicheren, einsehbaren Ort betreuen, Unterstützung hinzuziehen und eine verantwortliche Bezugsperson sicher klären. Keine Übergabe allein aufgrund einer Behauptung. Bei Gefahr oder ungeklärter Lage die Polizei, bei medizinischer Dringlichkeit 112 verständigen. Keine Fotos oder Namen öffentlich verbreiten.

Minderjährigkeit schafft keine zusätzlichen Festhalte- oder Durchsuchungsrechte. Ein vermuteter Regelverstoß darf nicht durch Drohen, Einsperren oder erzwungene Geständnisse „geklärt“ werden.

§ 1 JuSchG · § 2 JuSchG · Jugendschutzgesetz: insbesondere §§ 4, 5, 9 und 10 je nach Einsatz

04 · Erkennen, alarmieren, schützen

Fünf Brandklassen. Kein Universalmittel.

Brandklassen beschreiben den brennenden Stoff. Die Kennzeichnung des konkreten Feuerlöschers und die Unterweisung entscheiden über seine Verwendung.

KlasseBeispieleGeeignete Mittel laut Kennzeichnung
AHolz, Papier, Textilien mit GlutbildungWasser, geeigneter Schaum oder ABC-Pulver
BBenzin, Lösungsmittel, schmelzende StoffeGeeigneter Schaum, ABC-/BC-Pulver oder CO₂; kein Wasser-Vollstrahl
CBrennbare GaseFür C zugelassenes Pulver; Gaszufuhr muss sicher unterbrochen werden können
DBrennbare MetalleFür das jeweilige Metall geeignetes D-Löschmittel; kein Wasser oder gewöhnliches ABC-Pulver
FSpeiseöl und Speisefett in KochgerätenFettbrandlöscher mit F-Kennzeichnung; niemals Wasser

Übersicht: ADAC – Brandklassen nach DIN EN 2. Betriebliche Planung: BAuA – ASR A2.2, Maßnahmen gegen Brände.

Die wichtigsten Fehler vermeiden

Fettbrand: Kein Wasser, keine brennende Pfanne tragen. CO₂ und Löschdecken sind keine geeignete Standardlösung für Fritteusenbrände. Nur geeignete F-Löscher im Rahmen der Unterweisung einsetzen. BGN – Fettbrandbekämpfung.

Gasbrand: Die Flamme nicht einfach löschen, während Gas weiter austritt: Es kann eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen. Bereich sichern, 112 rufen; keine eigenmächtigen Arbeiten an Gasleitungen. BG ETEM – Brand- und Explosionsgefahren.

Elektrische Anlagen: Keine eigene Brandklasse E. Spannung, Sicherheitsabstände und Gerätezulassung beachten; Freischaltung nur sicher und im eigenen Zuständigkeitsbereich. CO₂ kann in kleinen oder schlecht belüfteten Räumen lebensgefährlichen Sauerstoffmangel verursachen.

Im Brandfall:
  1. Alarm auslösen und 112 verständigen: genauer Ort, Ereignis und gefährdete Personen; Rückfragen abwarten.
  2. Menschen ohne Eigengefährdung warnen und über sichere Wege zur Sammelstelle führen. Keine verrauchten Bereiche betreten, keine Aufzüge benutzen.
  3. Türen auf dem sicheren Rückweg schließen, nicht verschließen. Feuerwehrzufahrt freihalten.
  4. Löschversuch nur bei einem kleinen Entstehungsbrand, mit Unterweisung, passendem Gerät und gesichertem Rückweg. Bei Rauch, Unsicherheit oder Ausbreitung sofort abbrechen.
  5. Feuerwehr einweisen und bekannte vermisste Personen melden. Nicht eigenmächtig zurück ins Gebäude gehen.

Objektbezogene Brandschutzordnung, Alarmplan und praktische Übungen konkretisieren die Aufgaben. Dieser Überblick ersetzt keine Brandschutzhelfer-Ausbildung.

05 · Vertrauen braucht Vertraulichkeit

Nur erfassen, was für die Aufgabe erforderlich ist.

Besucherdaten, Vorfallberichte und Videoaufnahmen benötigen einen festgelegten Zweck und eine Rechtsgrundlage. Zugriff erhalten nur Berechtigte. Aufbewahrung und Löschung werden zweckbezogen geregelt; es gibt keine pauschale Speicherfrist für sämtliche Sicherheitsdaten.

Beobachtung statt Urteil

Datum, Uhrzeit, Ort, konkrete Wahrnehmung, Maßnahmen und Empfänger der Meldung festhalten. Eigene Beobachtungen von Aussagen anderer trennen. Keine abwertenden Etiketten oder unbelegten Diagnosen.

Sichere Meldewege

Keine Kundendaten auf privaten Handys, in privaten Chats oder sozialen Medien. Alarmcodes, Schlüsselpläne und Kamerabilder gehören nicht auf diese öffentliche Seite. Datenschutzvorfälle unverzüglich intern melden.

Besser dokumentieren: „21:10 Uhr: Person schlug zweimal gegen die geschlossene Eingangstür. Einsatzleitung um 21:12 Uhr informiert.“ Statt: „Ein gefährlicher Verrückter machte Ärger.“

Videoüberwachung ist gesondert auf Erforderlichkeit, Transparenz und Zugriffsrechte zu prüfen. Ein Sicherheitsauftrag allein rechtfertigt keine beliebige Aufnahme oder Veröffentlichung. DSGVO, insbesondere Art. 5, 6 und 32 · § 17 BewachV.

06 · Vom Wissen zum Handeln

Eine klare Routine für schwierige Situationen.

  1. Erkennen: Was beobachte ich tatsächlich? Wer ist gefährdet?
  2. Prüfen: Welche Befugnis und welcher Auftrag gelten? Reichen meine Mittel und meine Qualifikation?
  3. Beruhigen und schützen: Klar kommunizieren, Abstand halten und die mildeste geeignete Vorgehensweise wählen.
  4. Hilfe organisieren: Einsatzleitung, Polizei oder Rettungsdienst passend zur Lage hinzuziehen.
  5. Nachbereiten: Sachlich dokumentieren, Betroffene unterstützen und Verbesserungen besprechen.
Darf ein Sicherheitsmitarbeiter mich allein wegen einer Beleidigung festhalten?

Eine Beleidigung schafft kein pauschales Festhalterecht. Jede Freiheitsbeschränkung braucht eine eigene tragfähige Rechtsgrundlage mit erfüllten Voraussetzungen. Ruhige Grenzsetzung, Dokumentation und gegebenenfalls eine Anzeige sind getrennt davon zu betrachten.

Ersetzt diese Seite die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO?

Nein. Erforderliche Unterrichtung oder Sachkunde, Zuverlässigkeit und objektbezogene Einweisung richten sich nach der Tätigkeit. Dieser Wegweiser ist eine ergänzende Orientierung.

Wo stehen unsere konkreten Einsatzabläufe?

Vertrauliche Objektinformationen, Dienstpläne, Zugangsberechtigungen und Alarmwege werden intern geregelt. Kunden stimmen den Auftrag mit uns ab; Mitarbeitende erhalten die für ihren Einsatz erforderliche Dienstanweisung und Unterweisung.

Redaktionelle Grundlage: eigenständig formulierte Erläuterungen mit den jeweils verlinkten Gesetzen und Fachinformationen. Das Lehrbuch „Sachkunde im Bewachungsgewerbe (IHK)“, Robert Schwarz, 4. Auflage 2020, diente als Themenorientierung; Buchseiten und geschützte Übungen werden hier nicht veröffentlicht. Gesetzestexte und konkrete Einsatzbedingungen können sich ändern.

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